Bestände und Wartezeit – Unerwünschte Prozessbegleiterscheinungen

In meinem letzten Beitrag habe ich die Überproduktion in administrativen Prozessen näher beschrieben. Auch wenn man das Gefühl hat, dass oftmals nur die großen Prozessoptimierungen nachhaltigen Erfolg sichern, so sind es doch gerade die vielen kleinen Verschwendungen, die in der Summe zu wenig optimalen oder gestörten Abläufen führen.

In diesem Beitrag widmen wir uns zwei weiteren Arten der Verschwendung, nämlich den Beständen und den Wartezeiten. Gerade bei Beständen denkt man oftmals schnell an die sichtbaren Lager in der Produktion. Doch auch in administrativen Bereichen treten Bestände auf, indem man mehr Informationen, Material oder Hilfsmittel besitzt als eigentlich benötigt. Hier einige Beispiele:

  • ungenutzte Arbeitsmittel
  • nicht genutztes technisches Equipment
  • ungenutzte Datenbestände
  • Mehrfachablagen
  • Erhalt/Bevorratung von mehr Informationen als benötigt
  • schlechte Umsetzung der 1. Stufe von 3S+1: Aussortieren
  • Aufbau von eigenen Lagern, keine zentrale Stelle
  • Aufbau von großen Vorräten, da langsamer Beschaffungsprozess

Und auch das Thema Wartezeit birgt einige Potenziale, um die Wertschöpfung im Unternehmen zu steigern. Konkret sieht dies wie folgt aus:

  • Warten auf Daten, Testergebnisse, Informationen, Entscheidungen, Unterschriften
  • zu späte Lieferung, falsche Lieferung
  • schlechte Planung, Terminierung, Priorisierung und Koordination
  • schlechte Organisation, Umstrukturierungen
  • Warten auf Kollegen oder Kunden
  • Warten auf die Einsatzfähigkeit des technischen Equipments
  • Warten auf Rückmeldungen

Wie die Beispiele verdeutlichen, ist gerade die Wartezeit besonders ärgerlich, da sie doch zu erheblichen Verzögerungen im Prozess führt. Wartezeit ist oftmals auch ursächlich für Liegezeit und diese wiederum führt zu verlängerter Durchlaufzeit, welche definitiv nicht erwünscht ist.

In meinem nächsten Beitrag werden wir uns zwei weiteren Arten der Verschwendung zuwenden. Bis dahin Ihnen viel Erfolg bei der Reduktion von Beständen und Wartezeiten.

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